Dani Gebert. Autor
Historische Geschichten aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die Geschichte der Schweiz

- Kanton Graubünden -

WAPPEN KANTON GRAUBÜNDEN:

Das Wappen von Graubünden vereint Elemente aus den Wappen der alten drei Bünde, aus dem der Kanton entstanden ist.

 

Blasonierung:

Geteilt, oben gespalten: im 1. gespalten von Schwarz und Silber; im 2. geviert von Blau und Gold, belegt mit geviertem Kreuz in verwechselten Farben; im 3. in Silber aufrechter schwarzer Steinbock.

 

Oben links: Der Obere- oder Graue Bund:

Die ersten überlieferten Wappen des Oberen oder Grauen Bundes aus dem Ende des 15. und Beginn des 16. Jahrhunderts stellen entweder ein durchgehendes weisses Kreuz in Rot dar oder zeigen ein geviertes Schild in Grau und Weiss, ab und zu auch mit einem gevierten Kreuz in verwechselten Farben. Später bürgerte sich neben diesen Darstellungen der heute aktuelle, gespaltene Schild in Grau beziehungsweise Schwarz und Weiss

 

Oben rechts: Der Zehngerichtebund:

Das erste Siegel des Zehngerichtenbundes datiert aus dem Jahr 1518 und zeigt ein durchgehendes weisses Kreuz. Um die Wappen des Zehngerichtenbundes und des Oberen Bundes besser unterscheiden zu können wurde oft der Wilde Mann in den Schild des Zehngerichtenbunds-Wappens hineingenommen. Die Farben Gold und Blau sind bereits auf einer Wappenscheibe von 1548 überliefert.

 

Unten: Der Gotteshausbund:

Der Steinbock ist das Emblem des Gotteshausbundes. Eine erste Darstellung in der Churer Kathedrale stammt von 1252. Als Wappentier erscheint der Steinbock erstmals auf einem Dokument von 1291 und auf den Siegeln der Bischöfe Johannes I. Pfefferhard um 1325 und Ulrich V. Ribi um 1331. Später ist dieses ursprünglich bischöfliche Wappen vom 1367 gegründeten Gotteshausbund übernommen worden.

 

BILD: Heutiges Wappen des Kanton Graubünden

 

Bildquelle: Wikipedia

 

Textquelle: gr. ch

 

DER BETRUNKENE SCHARFRICHTER VON CHUR:

Chur 1575. Auf dem Rosenhügel ausserhalb der Stadt Chur wird ein Scharfrichter von der empörten Zuschauermenge beinahe gesteinigt. Dies weil es ihm offensichtlich wegen Alkoholisierung nicht gelang, die Enthauptung dreier Missetäter ordnungsgemäss durchzuführen. Warum die Delinquenten zum Tode verurteilt wurden ist nicht bekannt.

 

Der hinter ihm stehende Richter war nicht in der Lage, daran etwas zu ändern und wurde auch mit Steinen beworfen.

 

Wie andernorts galt auch der Churer Scharfrichter mitsamt seiner Familie als unehrenhaft. Er wohnte am Stadtrand, in der Scharfrichtergasse beim ehemaligen Untertor.

 

Die letzte Hinrichtung wurde in Chur 1846 durchgeführt. Enthauptet wurde ein Abdecker namens Johannes Reit wegen eines inzestuösen Verhältnisses zu seiner Tochter und der „intellectuellen Urheberschaft“ der Tötung des Kindes, welches aus diesem Verhältnis hervorgegangen ist. Seine Erben hatten alle Kosten zu tragen, auch die seiner Enthauptung. Da der frühere Richtplatz auf dem Rosenhügel 1834 im Zuge eines Straßenbaus aufgegeben wurde, fand die Hinrichtung auf einem etwas entfernteren Hügel statt.

 

BILD: Die Steinigung des Churer Scharfrichter von Johann Jacob Wick, Nachrichtensammlung. 1560 bis 1587 (F24, f.345).

 

Bildquelle: Buch „Folter Pranger, Scheiterhaufen – Rechtsprechung im Mittelalter“ von Wolfgang Schild, Bassermann Verlag

 

Textquelle: Buch „Folter Pranger, Scheiterhaufen – Rechtsprechung im Mittelalter“ von Wolfgang Schild, Bassermann Verlag / www. hiddenmuseum. net

 
 
 
 
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