Dani Gebert. Autor
Historische Geschichten aus der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Die Geschichte der Schweiz

- Kanton  Schwyz - 

Wappen Kanton Schwyz

Das Wappen des Kantons Schwyz stellt ein weisses Kreuz im rechten Obereck auf rotem Grund dar.

 

Das Landesbanner des Standes Schwyz war im Mittelalter ein bildloses, rotes Tuch. Lange Zeit glaubte man, das Rot der Schwyzer Fahne symbolisiere die Treue zum Reich, oder stehe für die Blutfahne (Blutgerichtsbarkeit), was bedeutete, dass das Land Schwyz selber über das Blut (Strafen mit Verstümmelungen oder mit dem Tode) richten konnte. Der Historiker Gy Marchal weist darauf hin, dass die rote Reichsfahne um 1300 noch wenig gebräuchlich war. Das Rot des Banners ist vielmehr eine Anlehnung an das von Christus für die Menschen vergossene Blut zu sehen.

 

Über die Verleihung der Roten Fahne rankt sich die Legende, dass die Schwyzer, zusammen mit Uri und Unterwalden, einen siegreichen Romzug im Jahre 825 vollbrachten und den Papst gegen die heidnischen Sarazenen verteidigte.

 

Das älteste erhaltene Banner ist die Morgartenfahne von 1315. Ebenfalls rot und bildlos sind die Fahnen, von den beiden Schlachten bei Laupen 1339 und bei Sempach 1386.

 

Auch das sogenannte Arma-Christi-Eckquartier steht in Zusammenhang mit der spätmittelalterlichen Volksfrömmigkeit. Dabei handelt es sich um die Darstellung des gekreuzigten Christus mit den Marterwerkzeugen Arma Christi (Kreuz, Dornenkrone, Hammer, Kreuznägel, Lanze, Schwamm, Schweisstuch, etc.) in der oberen Ecke des Banners.

 

Über das Arma-Christi-Eckquartier gibt es folgenden Mythos:

Anlässlich des Kriegszugs von König Rudolf I. von Habsburg, vollbrachten die Schwyzer gegen Besançon eine militärische Glanztat und verhalfen dem König somit zum Sieg. Als Dank habe ihnen der König persönlich das Arma-Christi-Eckquartier an das rote Banner geheftet. Das früheste schriftliche Zeugnis stammt aus Justingers „Berner Chronik“ von 1420 und bringt die Verleihung mit dem Besançon-Zug in Verbindung.

 

Das erste erhaltenen Eckquartier findet sich auf der Burgunderfahne (1474). Aus dieser Darstellung, entwickelte sich im Lauf der Jahrhunderte das kleine weisse Kreuz, das heute noch auf der Schwyzer Fahne zu sehen ist.

 

BILD: Wappen Kanton Schwyz

 

Bildquelle: Wikipedia

 

Textquelle: Buch „Bundesbrief Museum Schweiz“ S. 228 & 229 / Wikipedia

Meinradsquelle Einsiedeln

Der heilige Meinrad errichtete im Jahr 835 beim Kloster Einsiedeln seine Zelle, weil dort eine Wasserquelle sprudelte. Anlässlich der Renovation des Klosterplatzes und der Arkaden wurde seine ursprüngliche Quelle wiederzugänglich gemacht. Die Statue des heiligen Meinrad ist eine barocke Brunnenfigur, welche auf einer Säule stehend bis 2010 einen Brunnen innerhalb der Klostermauern zierte. 

BILD: Meinradsquelle in den Arkaden vor dem Kloster Einsiedeln.

 

Bildquelle: D. Gebert

 

Textquelle: Infotafel Meinradsquelle Kloster Einsiedeln

Erste Reichsfreitheit für Schwyz 1240

Am 20. Dezember im Jahre 1240 erhalten die Landleute von Schwyz durch Kaiser Friedrich II. von Staufen (Hohenstaufen) das erste Mal einen Freiheitsbrief, auch Reichsfreiheit, Reichsunmittelbarkeit, oder Reichsprivileg genannt.

 

Als reichsfrei wurden im spätmittelalterlichen Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen, Institutionen, Länder oder Städte bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Diese Reichsprivilegien mussten bei jedem Königswechsel und sonstigen regelmässigen Abständen vom König oder Kaiser bestätigt werden.

 

Die Urkunde beginnt mit „Fredericus“, dem Namen des Kaisers Friedrich II. und ist mit dessen Siegel, des thronenden Kaisers versehen. Ausgestellt wurde die Urkunde vom Kaiser persönlich im italienischen Faenza, vermutlich als Dank für Söldnerdienste im Italienfeldzug, den die Schwyzer im Namen von Kaiser Friedrich II. von Staufen leisteten.

 

34 Jahre später, nach der Thronbesteigung des ersten habsburgischen Königs Rudolf von Habsburg, wurde am Hoftag zu Nürnberg im November 1274 der Freiheitsbrief der Schwyzer von 1240 für ungültig erklärt und somit reichsgesetzlich, generell und definitiv entwertet worden. Schwyz akzeptierte dieses Urteil nicht und hielt an der alten Reichsfreiheit fest.

 

Die Urkunde ist im Bundesbriefmuseum Schwyz aufbewahrt und ausgestellt.

 

Quellen: Wikipedia / «Rudolf von Habsburg und der Schwyzer Freiheitsbrief von 1240» Historischen Verein des Kanton Schwyz, Band 32, 1924

 

Bildquelle: Bundesbrief Archiv Schwyz


Kanton Ausserschwyz

Der Kanton Ausserschwyz, offiziell Kanton Schwyz äusseres Land, war 1831–1833 ein Halbkanton der Schweiz.

Im Jahr 1831 wollten die drei Ausserschwyzer Bezirke Vorderer Hof (die heutige Ortschaft Pfäffikon), March, Einsiedeln und der Bezirk Küssnacht sich im Rahmen der Regenerationsbewegung vom Kanton Schwyz abspalten, um einen eigenen Kanton zu bilden.

Hauptgrund war die politische Schlechterstellung gegenüber dem «altgefryten» Teil des Kantons und die Weigerung der konservativen Schwyzer, eine Verfassungsrevision im Sinn der liberalen Bewegung in Angriff zu nehmen.

Der verbliebene Halbkanton wurde Innerschwyz genannt. Dazu gehörte neben dem alten Landesteil auch der Hintere Hof, welcher der heutigen Gemeinde Wollerau entspricht.

Der Hauptort des Kantons Ausserschwyz war abwechselnd Lachen und Einsiedeln. Als Schwyz darauf am 31. Juli 1833 gewaltsam unter Oberst Theodor Ab-Yberg gegen Küssnacht vorging und den Bezirk besetzte, intervenierte die eidgenössische Tagsatzung militärisch in Schwyz und erzwang eine Einigung der Parteien.

Der sogenannte «Küssnachter Handel» wurde am 23. Oktober 1833 durch
die Einführung einer neuen Verfassung beendet, durch die volle politische Rechtsgleichheit im ganzen Kantonsgebiet gewährt wurde.

Erst 1848 vereinigte sich der Hintere Hof mit dem Vorderen Hof zum Bezirk Höfe.


BILD: Wappen von Kanton Ausserschwyz. Das Wappen ist eine Mischung von Schwyz und des Kanton Zürichs. Vor allem wegen der Nähe zum Zürichsee selber.


Bildquelle: Die Geschichte der Schweiz

Textquelle: Wikipedia


Das Siegel von Schwyz

Ein Symbol von Treue und Gemeinschaft


Wenn die frühen Bewohner von Schwyz im Mittelalter einen Bund schlossen oder wichtige Rechte verbrieften, taten sie dies unter dem Schutz eines bedeutungsvollen Symbols: dem Siegel von Schwyz. In einer Zeit, in der die Welt von persönlichen Treueschwüren und Handschlägen bestimmt war, war das Siegel ein sichtbares Zeichen von Verbindlichkeit, Gemeinschaft und Glauben. Sein Bildnis erzählt noch heute von der Haltung, mit der sich Schwyz seinen Platz in der Geschichte der Schweiz sicherte.


Der heilige Martin von Tours im Mittelpunkt
Das Siegel von Schwyz, das zwischen 1284 und 1365 auf Urkunden erscheint, zeigt den heiligen Sankt Martin von Tours. Er ist dargestellt als römischer Soldat, der – auf dem Boden stehend – mit seinem Schwert seinen Reitermantel teilt. Das abgeschnittene Ende hält ein auf der Erde kauernder Bettler in den Händen. Zu seinen Füßen liegen Krücken, Zeichen seiner Hilfsbedürftigkeit. Hinter Sankt Martin steht sein Pferd, über ihm ragt ein Zweig mit Laubblättern empor.

Die Umschrift des ersten bekannten Siegels lautet:
+ S’UNIVERSITATIS. IN. SWITES.*


Beim zweiten Siegel, das etwas später verwendet wurde, lautet sie:
+ S’UNIVERSITATIS * IN * SWITZ * (Bild)


Beide, von feinen Perl-Linien eingefasste Inschriften, bedeuten: «Siegel der Gemeinschaft von Schwyz».

Die Spuren des ersten und zweiten Siegels
Das erste Siegel begegnet uns auf bedeutenden Dokumenten: einer Urkunde der „Kilchen zu Schwitz“ vom 25. Dezember 1281 (nach damaliger Zeitrechnung der Beginn des neuen Jahres), auf einem Vergabungsbrief von April 1286 (wo es beschädigt ist), sowie auf Urkunden von 1294 und 1309 (Staatsarchiv Luzern).
Das bekannte Wachssiegel auf dem Bundesbrief von 1291 ging zwar zwischen 1330 und 1920 verloren, doch an anderen Urkunden hat sich das ursprüngliche Bildnis erhalten.

Ab etwa 1313 ist das zweite, leicht veränderte Siegel im Gebrauch. Es zeigt nahezu dieselbe Anordnung, lediglich der Ortsname wird von „Swites“ zu „Switz“ modernisiert. Dieses Siegel begleitete die Schwyzer noch lange: Es findet sich unter anderem auf dem Bundesbrief von 1351, als Zürich der Eidgenossenschaft beitrat. Auch später blieb es in Verwendung, obwohl neue Siegel entstanden. Eine kleine Episode aus den Jahren 1440 und 1443 erzählt, dass der Stempel wegen Beschädigung eine Zeit lang nicht eingesetzt werden konnte – in zwei Urkunden wird ausdrücklich vermerkt:

«Siegelt Gebresten des Landsiegels halb Ital Reding der Hauptmann im Veld».

Das zweite Siegel wurde repariert und wird bei feierlichen Gelegenheiten bis heute eingesetzt.

Weiterentwicklung und künstlerische Vollendung
Auch in späteren Jahrhunderten blieb die Darstellung von Sankt Martin zentral: Das dritte (1454) und vierte Siegel (1657) zeigen ihn in ähnlicher Weise.
Ein besonderes Kapitel schließt das Jahr 1729 auf: Der Schwyzer Medailleur Johann Carl Hedinger erschuf ein neues, kunstvolles Siegel. Es zeigt Sankt Martin auf dem Pferd, der dem Bettler die abgeschnittene Mantelhälfte reicht – ergänzt um den Schwyzer Schild mit dem charakteristischen Kreuzchen im heraldischen linken Obereck.

(Bild: Standesiegel von Schwyz, 1313)


Quellen:
• «Die Siegel der Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden», Mittheilungen der Antiquarischen Gesellschaft Zürich, Band 9 (1853–1856)
• «Wappen und Fahnen der Schweiz», Louis Mühlemann, Bühler-Verlag AG, 1991

Der Einsiedler Klagerodel von 1311 
Ein einzigartiges Zeugnis im Konflikt zwischen Kloster und Landleuten.


Der sogenannte Klagerodel von 1311, heute im Klosterarchiv Einsiedeln unter der Signatur A.BK.6 aufbewahrt, ist ein bedeutendes Schriftstück zur Geschichte des Marchenstreits zwischen dem Kloster Einsiedeln und den Schwyzer Landleuten.
Die Quelle besteht aus drei zusammengenähten Pergamentstücken, beidseitig beschrieben, mit einer Gesamtlänge von etwa 34 cm und einer Breite von 13 cm. Möglicherweise handelt es sich um eine kompilierte Version aus mehreren Originalteilen.


Inhaltlicher Fokus und regionale Einordnung:
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, der Marchenstreit habe sich hauptsächlich auf das Alpthal konzentriert, zeigt der Rodel eine andere geografische Schwerpunktsetzung: Die Angaben beziehen sich vor allem auf Bennau, Altmatt, das Gebiet um den Höhronen sowie Fistersee, Neuheim und Menzingen.
Insgesamt enthält der Rodel 46 Anklagepunkte, die sich auf Vorfälle im Zeitraum vom 14. März bis zum 19. Juni 1311 beziehen. Diese Vorwürfe spiegeln die Sichtweise des Klosters Einsiedeln wider, weshalb die geschilderten Ereignisse besonders drastisch formuliert sind. Gleichwohl lässt sich durch sie ein eindrückliches Bild der wachsenden Unruhe in der Region und der eskalierenden Feindseligkeiten zeichnen.


Beteiligte Personen:
Unter den angegriffenen Klosterpächtern, in der Quelle meist nur pauschal als „gothshuslüt“ (Gotteshausleute) bezeichnet, treten namentlich die Familien Holzach und Ochsner hervor.
Auf der Seite der Schwyzer werden bekannte Namen genannt:
• Heinrich Stauffacher
• Die Reding
• Konrad der Ammann ab Yberg
• Peter Locholf
Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Personen aus Schwyz und Steinen – darunter Knechte, Söhne und Gehilfen –, die in den einzelnen Fällen namentlich aufgeführt werden.


Hauptvorwürfe: Unrechtmäßige Fehde:

Ein zentraler Punkt des Rodels ist der Vorwurf des Viehraubs, der mehrfach auftaucht. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass dieser „unwiderseit und ungewarnot“, also ohne vorherige Absage oder offizielle Kriegserklärung, begangen wurde – was gegen die Regeln der damals noch als legitim anerkannten Fehdeführung verstieß.


Bedeutung der Quelle:
Die Klageschrift von 1311 ist mehr als ein juristisches Dokument – sie ist ein Spiegelbild der politischen Spannungen im Vorfeld des Einzugs der Schwyzer in den Bundesbrief von 1315. Zugleich liefert sie wertvolle Einblicke in die Verflechtungen von Macht, Besitz und Widerstand im Übergang vom Hoch- zum Spätmittelalter.


BILD: Der originale Klagerodel von 1311 – Klage von Abt Johannes I. von Schwanden gegen die Schwyzer wegen mutwilliger Schädigungen.


Textquelle: „Geschichte des Kantons Schwyz – Band 1: Zeiten und Räume. Frühzeit bis 1350“, herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Schwyz
Bildquelle: Klosterarchiv Einsiedeln Online

Inhalt des Klagerodels von 1311

(moderne Übertragung)


1. Missachtung eines Gerichtsurteils: Abt Johannes I. und der Konvent klagen, dass sie bereits einmal wegen der von den Schwyzern verursachten Schäden an klösterlichen Gütern – insbesondere im Gebiet Rubinen (am Eingang des hinteren Sihltals bei Studen) – vor Gericht gezogen sind. In Konstanz erwirkte das Kloster in Anwesenheit eines Vertreters der Schwyzer ein Urteil, das diese Güter dem Kloster zusprach und Schwyz zu 400 Mark Schadensersatz, 100 Mark Buße sowie zur Tragung der Gerichtskosten verurteilte. Die Schwyzer verweigern jedoch die Anerkennung dieses Urteils. Daher fordert das Kloster nun vor den Schiedsrichtern, dass dieses Urteil in Kraft gesetzt wird. Zudem verlangen Abt und Konvent weitere 150 Mark Entschädigung für die Kosten, die ihnen durch den Ungehorsam der Schwyzer gegenüber dem Konstanzer Urteil entstanden sind.


2. Widerrechtliche Ausdehnung des Siedlungsgebiets: Das Kloster beklagt, dass die Landleute von Schwyz zu Zeiten des früheren Abtes Anselm (†1298) noch oberhalb des Eitertals (vermutlich südlich oder westlich von Studen) siedelten – bis wohin das Gotteshaus (Kloster) seine Herden weidete. Seitdem hätten die Schwyzer ihr Siedlungs- und Weidegebiet unerlaubt bis Blattfu (bei Rüti) nach unten ausgedehnt und dort Hütten gebaut. Diese Bauten sollen sie abbrechen und den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.


3. Verdrängung aus Weidegebieten bei Einsiedeln: Weiter wird angeführt, dass die Klosterleute zu Abt Anselms Zeiten ungestört bei Steintalbach (nordwestlich von Euthal) siedelten und von dort aus bis unter den Haggen (eine Anhöhe westlich des Spitalbergs) weideten. Alles, was die Schwyzer jenseits dieser traditionellen Grenze an Siedlungen errichtet haben, sollen sie wieder abreißen und dem Kloster entschädigen.


4. Entzug von Gütern in der March: Die Landleute von Schwyz und Steinen haben dem Kloster unrechtmäßig die Güter “ze Samstages Haufen” (gemeint ist Samstagern) und Brunnen (bei der Anhöhe Katzenstrick) entzogen. Dort hatten die Viehhirten des Gotteshauses zur Zeit Abt Anselms und danach friedlich gesessen und bis Altmatt geweidet. Diese Güter seien dem Kloster zurückzugeben, und für die widerrechtliche Inbesitznahme ist Entschädigung zu leisten.


5. Verlust von Gerichts-, Fischerei- und Jagdrechten: Schwyz raubte dem Kloster hoheitliche Rechte: Zum einen entzogen sie Einsiedeln den Zwing und Bann (Niedergerichtsgewalt) sowie Fischerei- und Jagdrechte abwärts vom Fluss Stille (heute: Wagbach) talaufwärts bis zum Haggen, welche das Kloster unter Abt Anselm besessen hatte. Dies geschah mit Gewalt und ohne Rechtstitel; die Schwyzer sollen dafür Schadenersatz leisten.


6. Tötung von Klosterleuten: Während die Schwyzer umgekehrt dem Kloster einen (angeblichen) Totschlag zur Last legen, klagen Abt und Konvent darüber, dass zwei ihrer Männer von Schwyzern erschlagen worden sind.


7. Umsetzen von Grenzsteinen im Alptal: Die Landleute von Schwyz und Steinen sind auf die klösterlichen Alpweiden im Alptal und am umliegenden Gebirge bis Rubinen vorgedrungen und haben dort eigenmächtig Grenzsteine (Marksteine) gesetzt. Dies stellt eine offensichtliche Grenzverletzung dar


8. Viehraub in Bennau: Schwyzer Landleute haben auf den klösterlichen Gütern der Ita Kämmerin zu Bennau Kühe und anderes Vieh gestohlen und ins Land Schwyz getrieben.


9. Widerrechtliche Bauten auf Klosterland: Eine Person namens Peter Locholf (Locholf) hat auf dem Stafel bei Wannen (nahe der Stockflue) – den das Gotteshaus zur Zeit Abt Anselm und bis heute besessen hat – eigenmächtig Gebäude (Hütten) errichtet. Das Kloster verlangt, dass diese Hütten wieder abgebrochen werden und der entstandene Schaden ersetzt wird.


10. Großer Überfall auf Finstersee (I): Etwa 200 bewaffnete Schwyzer erschienen mit offenem Banner (d.h. als offene Kriegsschar) auf den klösterlichen Gütern in Finstersee (einer Gegend im heutigen Kanton Zug). Sie raubten dort Kühe und Rinder, verwüsteten den Hof und verursachten einen Schaden von etwa 200 Pfund Silber.


11. Mord eines Pächters (Finstersee): Bei diesem Überfall in Finstersee erschlugen die Schwyzer einen Mann des Gotteshauses mit Namen Finster (der Name deutet evtl. auf den Ortsnamen hin).


12. Weiterer Mord in Finstersee:
Einige Zeit später kamen die Schwyzer erneut nach Finstersee und töteten dort einen weiteren klösterlichen Mann namens Rudolf, genannt der Ochsner.


13. Überfall bei Früencham (Kt. Zug): 300 Schwyzer drangen auf klösterliches Gebiet bei Früencham (vermutlich in der Gegend des Gubels bei Menzingen, Kanton Zug) vor. Dabei erschlugen sie einen Mann des Klosters namens Jakob von Hawalt (Hawenswil?)


14. Plünderung in Bumbach: 300 bewaffnete Schwyzer fielen in den klösterlichen Hof Bumbach (bei Menzingen) ein. Sie brachen das Gehöft auf, plünderten es, verwundeten Bewohner, trieben das Vieh fort und richteten einen Schaden von 200 Pfund.


15. Raubzug in Finstersee (II) – Pferdediebstahl: Unter Führung eines Hans Stauffacher und eines Roten (Name unklar) kamen Schwyzer Landleute abermals nach Finstersee. Dort stahlen sie fünf Pferde des Klosteruntertanen Holzach.


16. Verwüstungen am “Berge”: Die Schwyzer verwüsteten jedes Jahr die klösterlichen Güter “am Berge” (vermutlich hochgelegene Weiden, evtl. im Zuger Umland), so dass der jährliche Schaden etwa 100 Pfund beträgt.


17. Entführung und Lösegelderpressung: Die Schwyzer haben Holzach, einen Mann des Klosters, gefangen genommen und erst gegen Zahlung eines Lösegelds von 14 Pfund wieder freigelassen.


18. Weitere Schäden “am Bergen”: Die Leute “am Bergen” (siehe Punkt 16) wurden durch Schwyzer Übergriffe zusätzlich um weitere 100 Pfund geschädigt.


19. Bruch eines königlichen Landfriedens: Abt Johannes hatte die Schwyzer wegen all dieser Streitigkeiten vor König Heinrich VII. geladen. Die Schwyzer sind auf königlichen Befehl tatsächlich nach König Heinrichs Hoflager gekommen. Der König setzte einen unparteiischen Obmann ein und gebot beiden Seiten, einander keinen Unbill mehr zuzufügen. Dennoch – so klagt das Kloster – zog wenig später Peter Locholf zu Rubinen mit 300 Mann erneut auf die klösterlichen Güter und verwüstete sie. Dies geschah also trotz ausdrücklichem königlichen Verbot.


20. Ohne Fehdeerklärung und trotz Mahnung: Abt und Konvent betonen, dass alle diese Taten ohne vorherige Absage oder Warnung seitens der Schwyzer verübt wurden – also ohne ordentliche Fehdeerklärung. Das Kloster habe vor und nach den jeweiligen Übergriffen stets versucht, durch gütliche Einigung (Minne) oder rechtliche Schritte den Konflikt zu lösen, vergeblich. Die Schwyzer lehnten alle Angebote ab und setzten das Unrecht fort.


21. Widerrechtlicher Straßenbau: Die Landleute von Schwyz und Steinen haben eigenmächtig Straßen über Klostergut angelegt. (Wege und Straßen durften im Mittelalter nur mit Zustimmung der Grundherren gebaut werden; das Kloster sieht hier seine Rechte verletzt.)


22. Sakrilegale Störung einer Prozession: Eine Gruppe Schwyzer kam „mit dem Kreuze“ nach Einsiedeln, das heißt in Form einer Prozession mit vorangetragenem Kreuz. Im Kloster angekommen, nahmen einige von ihnen in der Gnadenkapelle (Unserer Lieben Frau) die Opfergaben vom Altar, die andere Wallfahrer dort niedergelegt hatten, und verzechten diese Gaben anschließend beim Wein. (Dieser Vorfall – die Schändung der Opfergaben in der Kapelle – zeigt, dass die Schwyzer sogar vor heiligem Ort und Brauch nicht Halt machten.)


23. Entzug der Gerichtshoheit in Uerikon/Uznach: Die Schwyzer haben dem Kloster sein Gericht im Meierhof zu U (der Ortsname ist im Original unklar, möglicherweise Uznach oder Uerikon) entrissen. In diesem Meierhof hielten die Klosterleute bis dahin zweimal jährlich (im Mai und im Herbst) Gericht über die ansässigen Leute ab. Nun seien sie dort ihres Richterrechts, sowie des dortigen Zwing und Banns, beraubt – Rechte, die sie zu Abt Anselms Zeiten und danach innehatten.


24. Erneuter Überfall im Alptal (I): Konrad ab Iberg, der Ammann (Vogt) von Schwyz, ist mit 300 oder mehr Mann ins Alptal gezogen. Sie fielen auf Heinrich Ochsners Hof ein, brachen Türen und Zäune auf und suchten diesen gewaltsam heim.


25. Überfall im Alptal (II): Über 100 Schwyzer drangen ein weiteres Mal in das Alptal auf Heinrich Ochsners Gut vor, brachen seine Türen auf und plünderten den Hof mit Waffengewalt.


26. Jährliche Verwüstung im Alptal:
Sieben Jahre in Folge haben die Landleute von Schwyz Heinrich Ochsners Gut im Alptal jeden Sommer von Mai bis Johanni (24. Juni) verwüstet. Sie trieben systematisch ihr Vieh darauf: heute 300 Stück, morgen 100, bald 20, bald 30 – und ließen es die Weiden zweimal täglich abgrasen. Dadurch entstand Ochsner jedes Jahr ein Schaden von etwa 7 Pfund.


27. Raubzüge in Bennau (I): Schwyzer (namentlich ein gewisser Hänsel Küßa und sein Sohn, des Turners Sohn, des Rüdiners Knecht und andere) – insgesamt über 100 Mann – kamen nach Bennau. Sie brachen die Türen und Speicher von Heinrich Ochsner auf dessen Hof in Bennau auf und nahmen ihm sein Heu und seine Kühe weg.


28. Raubzüge in Bennau (II): Zwei Männer aus der Familie Köd (Heinrich und Wernher Köd?), der Stockers Sohn, der Rüdiners Sohn, der Tufur und andere – ungefähr 100 Schwyzer insgesamt – kamen erneut auf Ochsners Gut in Bennau, brachen Türen und Scheunen auf und stahlen ihm sein Heu.


29. Raubzüge in Bennau (III): Ein drittes Mal fiel eine Schar von etwa 100 Schwyzern auf dem genannten Gut in Bennau ein und verübte denselben Frevel nochmals. (wiederum wurden Heu und Vorräte gestohlen und der Hof verwüstet).


30. Plünderung im Mitteltal: Konrad ab Iberg (der Ammann) rückte mit rund 300 Mann in das sogenannte Mittlertal ein (das Tal des heutigen Jessenenbachs bei Einsiedeln). Dort überfielen sie den Hof des alten Businger, nahmen ihm seine Kühe und sein Mobiliar (Hausrat) weg.


31. Verwüstung von Stutz und Rüti: Die Schwyzer erschienen auf den Gütern von Heinrich von Holzli in Stutz Rüti, Möglis Rüti und Lichterholzmatt. Sie brachen ihm die Türen und Scheunen auf, stahlen sein Heu und ließen es von 400 Pferden auffressen sowie sein Gras von 300 Schafen und Rindern abweiden.


32. Plünderung in Lichterholzmatt: Eni Henno, genannt der Pfister, der Wisse von Goldau und ihre Helfer aus Schwyz und Steinen fielen in Heinrich Buwers Hof zu Lichterholzmatt ein, brachen Türen und Speicher auf und nahmen ihm Heu und Milchvorräte.


33. Überfall auf Schweigen in der Au: Werner ab dem Acker (genannt der Gupfer), der Schuster’s Sohn (Sohn des Sutor), und andere Helfer aus Schwyz und Steinen (über 100 Mann) drangen auf den klösterlichen Hof Schweigen in der Au (bei Einsiedeln) vor. Sie nahmen dort den Bewohnern ihr Vieh (Melkkühe) und ihr Gerät weg, nachdem sie Türen und Gebäude aufgebrochen hatten.


34. Dritter Überfall auf den Schachenhof: Die Landleute von Schwyz und Steinen suchten den bereits zweimal heimgesuchten Hof im Schachen (nördlich von Einsiedeln) des Klosteruntertanen Hänslin Blüel zum dritten Mal mit Gewalt heim.


35. Plünderung des Schweigenhofs zu Alpegg: Dieselben Täter drangen auf den klösterlichen Schweigenhof zu Alpegg vor, brachen dort die Türen auf und entwendeten das eingelagerte Heu und die Milchvorräte (Mulchen).


36. Überfall auf den Tristelhof: Ebenjene Schwyzer Bande verübte den gleichen Frevel auf dem Klostergut am Tristel (bei den Quellen unterhalb Einsiedeln): Sie plünderten das dortige Heu und die Vorräte.


37. Überfall am Katzenstrick: Die Schwyzer fielen auf Heinrich Kunz’ Hof am Katzenstrick ein. Sie brachen ihm die Türen auf, raubten sein Vieh, seine Milchvorräte (Mulchen) und sein Heu und trieben das geraubte Vieh aus dem Klostergebiet fort ins Land Schwyz (und nach Steinen).


38. Großer Klostersturm auf Einsiedeln (I): Eine große Zahl namentlich genannter Schwyzer (darunter Werner und Heinrich Küdrer, Heinrich und Heinrich – des Füeßners Söhne, Ulrich der Suter, Konrad und Ulrich Gupfer, Konrad Kotting, Konrad und Arnold Renz, Konrad Vinser, Jakob von Rickenbach, Ulrich Blüemli, Johannes Füchsli, Jakob der Sigrist, Heinrich Flüeggi und sein Knecht Schnappü, Ulrich Unruh, Ulrich Ochsner, Heinrich Sunn von Urmi, Konrad Spezzer, Konrad Lando, Wernher Krümli, Arnold vom Brunnen, Peter ab dem Acker, Wernher Schrankiniter, Zintli’s Sohn, Arnold Ungerchtig, Konrad Trachsel, Ulrich der Gerber, Rudolf Fünzling, Lutfried vom Hof, Rudolf Henne, Ulrich der Murer, Konrad Blüemli, Wernher Blüemli und andere) – über 100 Mann stark – sind nach Einsiedeln selbst gekommen. Sie brachen dort fünf Türen auf, drangen in den klösterlichen Ochsenstall und die Scheunen ein, nahmen das Heu und das Getreide heraus und suchten das Kloster innerhalb seiner Einfriedung freventlich heim.


39. Klostersturm auf Einsiedeln (II): Mehr als zwanzig Schwyzer sind ein weiteres Mal nach Einsiedeln gekommen, haben wieder die Scheunen, Türen und Speicher des Klosters aufgebrochen, Heu und Korn geraubt und das Gotteshaus innerhalb der Klostermauern aufs Neue verwüstet.


40. Klostersturm auf Einsiedeln (III): Zum dritten Mal taten die Schwyzer das Gleiche, d.h. sie drangen erneut gewaltsam ins Kloster ein und plünderten es (ein dritter Überfall in kurzer Folge).


41. Bruch eines neuen Schiedsspruchs: Selbst nach dem jüngsten Vergleich – kaum dass die Schiedsrichter abgereist waren – sind die Landleute von Schwyz wieder auf klösterliche Güter eingefallen, die zuvor nie strittig gewesen waren, und haben dort Verwüstungen angerichtet und Vieh getrieben.


42. Gefangennahme klösterlicher Knechte (vor 1298): Bereits unter Abt Heinrich (1279–1298) hatten Schwyzer und Steiner die Knechte des Klosters, die innerhalb seines Gerichts und Bannes bei der Habichtszucht auf dem Regenegg (zwischen Spitalberg und Stockfluh) arbeiteten, festgenommen, gebunden und ins Land Schwyz abgeführt.


43. Plünderung der Klosterkeller: Die Schwyzer drangen mit offenem Banner sogar in die Keller des Klosters Einsiedeln ein, nahmen dort alles, was sie fanden oder wollten, und suchten das Kloster innerhalb des umfriedeten Bereichs mit bewaffneter Hand heim.


44. Zerstörung von Bauholz für die Klosterkirche: Rund 300 bewaffnete Schwyzer zogen auf die klösterlichen Alpgebiete unterhalb der Alpthalbrücke (Steg, der von Einsiedeln über die Alp führt). Dort zerhackten und verbrannten sie die Holzstämme und Schindeln, die Abt Johannes hatte schlagen lassen, um das Klostermünster instand zu setzen und neu einzudecken.


45. Schäden in Kriegszeiten rund um Pfäffikon: Sowohl in Fehdezeiten wie auch außerhalb haben die Schwyzer bei ihren Zügen in die Täler Glarus (Gross im Original) und Einsiedeln stets auch die Leute des Klosters auf ihren außerhalb Einsiedelns gelegenen Höfen heimgesucht. Insbesondere wurden die Gotteshausleute von Pfäffikon bis an den Horgen (d.h. im Zürcher Oberland) in ihrem Heu, ihrem Vieh und anderem Gut mit einem Gesamtschaden von rund 500 Mark geschädigt – zusätzlich zu den oben bereits genannten Fällen. Sie wurden vielfach von den Schwyzern überfallen.


46. Zusammenfassung und Forderung: Alle diese genannten Untaten sind – so schließt der Klagerodel – von den Landleuten zu Schwyz (und Steinen) ausgegangen, wurden von diesen aus ihrem Land heraus unrechtmäßig, ohne Gericht und Recht gegen das Kloster verübt. Abt und Konvent fordern daher, dass die Landleute von Schwyz und Steinen all dieses Unrecht wiedergutmachen und büßen sollen.


Die Schlacht am Morgarten – 15. November 1315

Der erste Sieg der Eidgenossen über die Habsburger


Die Schlacht am Morgarten gilt als ein Schlüsselmoment der frühen Schweizer Geschichte. Sie fand am 15. November 1315 statt und war die erste direkte militärische Auseinandersetzung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Fürstengeschlecht der Habsburger.


Der Vormarsch der Habsburger:
Das Heer unter der Führung von Herzog Leopold I. von Habsburg rückte bei klarem Himmel und hellem Mondschein entlang des Ägerisees vor – in einer kilometerlangen Marschkolonne von rund 9'000 Mann. Die adlige Rangordnung bestimmte die Reihenfolge: Etwa 2'000 schwer gepanzerte Ritter bildeten die Spitze, das Fussvolk folgte in ihrer Nachhut.


Der gewählte Marschweg war strategisch riskant: eine enge Uferstrecke zwischen dem steilen Hang und dem versumpften Seeufer, die in eine hohle Gasse um die Figlenfluh in Richtung Sattel führte. Bei Schafstetten hatten die Schwyzer gemeinsam mit Verbündeten aus Uri einen Hinterhalt vorbereitet.


Der Hinterhalt am Ägerisee:
Erst als die Reiterkolonne bereits fast zwei Kilometer lang war und sich der Vortrupp an der Sperre bei Schafstetten festgefahren hatte, schlugen die Eidgenossen zu.


Mit gefällten Baumstämmen blockierten sie an engen Stellen den Weg. Aus der Höhe rollten weitere Baumstämme auf die Kolonne nieder und faustgrosse Steine wurden geworfen, um die Pferde scheu zu machen. Anschliessend gingen sie mit der neuen, durchschlagskräftigen Waffe zum Angriff über: der Hellebarde.


Im engen Gelände war den Rittern kaum Raum zur Entfaltung gegeben. Die Kavallerie konnte nicht manövrieren – und wurde aufgerieben. Am Engnis beim heutigen Standort des Morgartendenkmals kam es zu einem massiven Rückstau: Reiter stürzten in den See oder versanken im Moor, das nachrückende Fussvolk konnte den Kampf nicht aufnehmen – und floh schliesslich gemeinsam mit den wenigen Überlebenden der Reiterei.


Herzog Leopold selbst konnte sich nur durch die Hilfe eines ortskundigen Begleiters retten. Auf Seiten der Habsburger fielen rund 2'000 Männer, darunter etwa 300 Ritter.


Ein Wendepunkt der Militärgeschichte:
Die Schlacht am Morgarten markierte den Beginn eines jahrzehntelangen Konflikts zwischen der Eidgenossenschaft und den Habsburgern. Zugleich war sie ein militärhistorischer Wendepunkt: Erstmals konnte Infanterie einen klaren Sieg über schwer gepanzerte Reiterei erringen – ein Meilenstein im Aufstieg der Fusstruppen im Spätmittelalter.


Die Hellebarde, jene für den Nahkampf entwickelte Waffe, wurde zum Symbol eidgenössischer Wehrhaftigkeit und trug entscheidend zum Sieg bei.


BILD: Die Schlacht am Morgarten 1315 – Historiengemälde am Rathaus von Schwyz, gemalt 1891 vom Münchner Künstler Ferdinand Wagner


Bildquelle: Wikipedia
Textquellen:
– Wikipedia
– Die Weltwoche, Sonderausgabe „Die Schweizer Schlachten“, September 2013
– SJW-Heft „Die Schlacht am Morgarten – Geschichte und Mythos“ von Annina Michel


Die Geächteten am Morgarten

Zwischen Legende und Ehrenkodex


Eine der eindrucksvollsten Legenden rund um die Schlacht am Morgarten erzählt von 40 bis 50 Geächteten, die angeblich an jenem historischen 15. November 1315 mitkämpften – verbannt aus ihrer Heimat, doch treu im Herzen.

Ursprung der Ächtung: Eine Tragödie in Steinen:
Viele Jahre vor der Schlacht lebte im Ort Steinen bei Schwyz eine bildschöne Magd, um deren Gunst sich zahlreiche junge Männer bemühten. Eines Nachts eskalierte die Rivalität: Vor ihrem Haus kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein junger Verehrer getötet wurde.
Nach langer Untersuchung konnte der Täter ermittelt werden. Doch das Blutgericht war gespalten: Während die eine Hälfte der Richter die Todesstrafe forderte, sprach sich die andere gegen ein so hartes Urteil aus. Der Landammann gab schließlich den Stichentscheid – für den Tod des Angeklagten.


Rache am Landammann:
Nicht lange nach der Hinrichtung wurde der Landammann, als er von Schwyz nach Steinen ritt, überfallen. Freunde des Hingerichteten, die auch an der nächtlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen waren, rissen ihn vom Pferd, enthaupteten ihn und legten seinen Körper derart an den Wegrand, dass ein Wagen problemlos darüberfahren konnte – mit dem Kopf unten, dem Rumpf oben.
Für diese Tat wurden 50 junge Männer aus den Waldstätten verbannt. Sie lebten fortan ohne festen Wohnsitz auf der gegenüberliegenden Seite des Zürichsees und zogen als Vagabunden durch die Lande.


Rückkehr in der Stunde der Not:
Als 1315 die Österreicher in die Heimat der Schwyzer vordrangen, baten die Geächteten um die Erlaubnis, in den Kampf eingreifen zu dürfen – doch ihr Gesuch wurde abgelehnt. Stattdessen versammelten sie sich vor der Landesgrenze auf der Figlenfluh, um unter dem Befehl von Graf Werner von Homberg aus eigenem Antrieb in die Schlacht einzugreifen.
Im Hinterhalt kämpften sie mit Mut und Entschlossenheit Schulter an Schulter mit den Schwyzern – und trugen so zum entscheidenden Sieg gegen die Habsburger bei. Nach der Schlacht wurden die überlebenden Geächteten begnadigt.


Ehre über allem:
Dass die Geächteten aus freien Stücken zu Hilfe eilten, obwohl ihnen zuvor jede Gnade verwehrt worden war, zeigt ein tief verankertes Ehrgefühl, wie es in der frühen Geschichte der Eidgenossenschaft mehrfach bezeugt ist. Für viele Krieger galt: Streitigkeiten des Alltags mögen bestehen – doch im Angesicht der Schlacht steht der Landsmann niemals allein. Der Eidgenosse kämpft mit seinem Kameraden – und wehrt sich mit Ehre: bis zum Sieg oder bis zum Tod.


BILD: Schweizer Bauern triumphieren am Morgarten über die Ritter der Habsburger.


Bildquelle: picture-alliance / akg-images / akg


Textquelle: Sagen.at / Hans Georg Wackernagel, „Bemerkungen zur älteren Schweizer Geschichte in volkskundlicher Sicht“ (1960) / Wikipedia


Die Gefallenen in der Schlacht am Morgarten 1315


Die Schlacht am Morgarten vom 15. November 1315 war ein historisches Schlüsselereignis der frühen Eidgenossenschaft. Doch trotz ihrer Bedeutung überliefern zeitgenössische Quellen keine vollständigen Namenslisten der Gefallenen. Erst spätere Chroniken, Jahrzeitbücher und Gedenküberlieferungen aus dem 15. Jahrhundert nennen vereinzelt Namen von Kämpfern, die ihr Leben in dieser Schlacht ließen.


Gefallene auf Seiten der Eidgenossen:
Der Überlieferung nach fielen auf eidgenössischer Seite nur etwa 12 bis 14 Mann. Eine offizielle oder zeitnahe Namensliste ist nicht erhalten. Die überlieferten Namen stammen aus Schlachtjahrzeit-Einträgen, insbesondere aus dem späten 15. Jahrhundert (z. B. von 1489). Diese Einträge entstanden also erst viele Jahrzehnte nach der Schlacht und spiegeln eine spätere Erinnerungstradition wider.


Schwyz:
• 7 Gefallene, deren Namen nicht überliefert wurden.
In den Gedenkbüchern heißt es: „deren Namen man nicht kennt, die aber Gott wohl weiss“.
Es wird vermutet, dass Schwyz zu jener Zeit noch keinen Landschreiber oder Chronisten hatte, weshalb die Namen nicht schriftlich festgehalten wurden.


Uri:
• 5 Gefallene, namentlich überliefert im Urner Jahrzeitbuch:
o Herr Heinrich von Hospental – lokaler Adeliger aus Uri
o Konrad von Beroldingen – Ritter, Mitglied der Adelsfamilie Beroldingen
o Rudolf (Rüdi) Fürst – aus einer der führenden Urner Familien
o Konrad Löry – Herkunft unklar
o Wälti (Walther) Seman


Unterwalden:
• 2 Gefallene, erwähnt in den Jahrzeitbüchern von Stans (Nidwalden):
o Heini Wipfli
o Peter im Dorf


Diese insgesamt 14 namentlich bekannten oder erwähnten Gefallenen gelten als die wenigen Opfer auf eidgenössischer Seite. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Toten deutlich höher lag:
Im Mittelalter wurden in der Regel nur Adelige oder bedeutende Persönlichkeiten in Urkunden erwähnt – einfache Bauern, Soldaten oder Söldner blieben ungenannt. Auch sie haben in dieser Schlacht ihr Leben gelassen, sind aber aus der schriftlichen Überlieferung verschwunden.


Gefallene auf Seiten der Habsburger:
Auf habsburgischer Seite sind vor allem Verluste im adeligen Führungsstand belegt. Eine vollständige Liste der Gefallenen existiert nicht, einfache Kriegsknechte bleiben ungenannt.


Chroniken und spätere Quellen sprechen von:
Über 350 gefallenen Rittern („…über 350 Sättel des Adels geleert“)
• Insgesamt 1'500 bis 2'000 Toten


Es ist davon auszugehen, dass darunter viele niederadlige Ritter und Dienstleute aus dem Aargau, Schwaben und anderen habsburgisch kontrollierten Gebieten waren. Doch ihre Namen sind in keiner erhaltenen Quelle systematisch aufgeführt.


Die hohe Zahl der Toten unter den Habsburgern steht im krassen Gegensatz zu den relativ geringen Verlusten der Eidgenossen – ein Hinweis auf die Effektivität des Hinterhalts und die taktischen Vorteile des Geländes.


BILD: Überschrift am Morgartendenkmal


Textquelle: Wikipedia / Schlachtbrief vom Morgarten / Historisches Lexikon der Schweiz

Der Überfall auf das Kloster Einsiedeln 1314

Am 6. Januar 1314 eskalierte der langjährige Marchenstreit – also der Konflikt um Nutzungs- und Grenzrechte – zwischen den Landleuten von Schwyz und dem Kloster Einsiedeln in einem gewaltsamen Angriff auf die Benediktinerabtei.


Der sogenannte
„Marchenstreit“ bezog sich auf die umstrittenen Grenzen und Nutzungsrechte in der Region, insbesondere auf Allmendflächen. Das wirtschaftlich einflussreiche Kloster Einsiedeln, das um 1300 eine bedeutende Stellung innehatte, leitete tiefgreifende wirtschaftliche Veränderungen ein. Aus ökonomischen Überlegungen vollzog es einen Übergang von der traditionellen Subsistenzwirtschaft zur ertragsreicheren Grossviehhaltung. Damit reagierte die Abtei auf die zunehmende Nachfrage durch die aufstrebenden Städte des Mittellandes sowie den urbanisierten oberitalienischen Raum.


Zur Umsetzung dieser Umstrukturierung gründete das Kloster auf eigenem Grund sowie auf gemeinsam genutztem Allmendland sogenannte
Schweighöfe. Diese spezialisierten Höfe wurden klösterlichen Grosspächtern übergeben, welche die Grossviehzucht auf Kosten der bisherigen kleinteiligen Viehwirtschaft intensivierten. Dadurch wurden die Nutzungsrechte der ortsansässigen Kleinbauern zunehmend verdrängt. Der Zugang zu Weideflächen für das Kleinvieh wurde erschwert, während die Grossviehherden immer mehr Raum beanspruchten.


Die daraus resultierenden
Nutzungskonflikte führten zu wachsender Unruhe unter den Schwyzer Bauern, die sich in ihren traditionellen Rechten beschnitten sahen. Während das Kloster konsequent die Interessen seiner wirtschaftlich orientierten Pächter vertrat, zogen die Bauern von Schwyz in zunehmendem Masse auch ihre politische Körperschaft – das Land Schwyz – in den Konflikt hinein.


Am
Dreikönigstag 1314 kam es zur gewaltsigen Eskalation: Schwyzer Kämpfer stürmten mit Rammböcken, Äxten und Beilen das Kloster. Die geweihten Türen der Kirche wurden aufgebrochen, Altäre verwüstet, liturgische Gewänder, Messbücher und sakrale Gegenstände entwendet. Der Hochaltar wurde aus den Angeln gerissen, Reliquien und geweihte Hostien achtlos auf den Boden geworfen und geschändet.


Die Angreifer verrichteten ihre
Notdurft in der Kirche und auf dem Klosterhof, stahlen Vieh aus den klösterlichen Ställen und führten es nach Schwyz ab. Weinfässer wurden geleert, überall wurde gezecht, erbrochen und geplündert. Die Konventsräume wurden gewaltsam geöffnet, Bücher, Kleidung und Einrichtungsgegenstände fortgeschleppt. Mehr als zehn Mönche wurden verschleppt und erst Ende März 1314 auf Intervention verschiedener Adliger gegen die Zusicherung, keine Strafzüge zu unternehmen, freigelassen.


Der
Klostersturm von 1314 gilt als ein bedeutender Auslöser für den Morgartenkrieg von 1315. Die blutige Auseinandersetzung endete mit einem klaren Sieg der Waldstätte über das habsburgische Heer und markierte einen Meilenstein in der Geschichte der frühen Eidgenossenschaft.


BILD: Klostersturm von 1314


Bildquelle: KI-generiertes Bild, inspiriert durch den Comic „Die Munggenstalder und der Klostersturm“ von Martin Weiss und Rolf Willi (Orell Füssli)


Textquellen: morgarten.ch, Historisches Lexikon der Schweiz, lateinisches Gedicht Capella Heremitana von Rudolf von Radegg

 
 
 
 
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